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Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

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Einleitung zur erbrechtlichen Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Herabsetzung zielt auf die Wiederherstellung eines wertmässig verletzten Pflichtteils.

Mit der Herabsetzungsklage oder der Herabsetzungseinrede kann die Wiederherstellung des unentziehbaren Pflichtteils verlangt werden. In diesem Sinne herabsetzbar sind:

  • Lebzeitige Vermögensdispositionen (Schenkungen, Erbvorbezüge, Erbauskauf usw.)
  • Verfügungen von Todes wegen

Gesetzliche Erbfolge und Erbteile / Pflichtteile

» Gesetzliche Erbfolge und Erbteile

» Disponible Quote und Pflichtteilsschutz

Herabsetzungsvoraussetzungen

Diese sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Zuwendungen unter Lebenden oder solche von Todes wegen handelt:

» Herabsetzungsanforderungen

Herabsetzungsreihenfolge

(ZGB 532)

  • Verfügungen von Todes wegen vor lebzeitigen Zuwendungen
  • Spätere vor früheren lebzeitigen Zuwendungen
  • Intestaterwerb vor lebzeitigen Zuwendungen (Gesetzeslücke / umstritten)

» Reihenfolge der Herabsetzung

Ein ausgeschlossener oder übergangener Pflichtteilserbe wird erst nach gewonnener Herabsetzungsklage Erbe.

Herabsetzungsklage

Als Teilaspekt des Erbteilungsverfahrens kann die Herabsetzung geltend gemacht werden im Rahmen

  • des Erbteilungsprozesses (alleine nur bei Herabsetzungseinrede-Situation)
  • eines auf die Herabsetzung beschränkten Verfahrens (Feststellung Pflichtteilsverletzung)
  • einer Kombination der Herabsetzungsklage mit anderen Klagen

» Erbrechtliche Herabsetzungsklage

Muster zur Herabsetzung: Herabsetzungsanordnung

» Muster Herabsetzungsanordnung

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