Ausgleichung
= Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen, in der Regel kraft gesetzlicher Vermutung nach Stillschweigen des Erblassers
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Informationen zum Pflichtteil, zur Herabsetzung und Herabsetzungsklage im Schweizer Erbrecht
= Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen, in der Regel kraft gesetzlicher Vermutung nach Stillschweigen des Erblassers
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