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Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

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Herabsetzung Nutzniessung und Renten

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Führen Nutzniessung oder Renten zu einer Pflichtteilsverletzung, greift ZGB 530 ein. ZGB 530 gibt dem Pflichtteilserben das Recht, die verhältnismässige Herbsetzung zu verlangen oder die Belastung durch Erstattung des Geldbetrages im Umfang der disponiblen Quote freizukaufen.

Voraussetzungen

Nutzniessungs- oder Rentenzuwendungen

  • von unbefristeter Dauer
  • auf Lebenszeit

Berechnung des Herabsetzungsquantitativs

Abhängigkeit von:

  • Verzinsungssatz
  • Dauer der Belastung

Ist die Nutzniessung ein Grundstück, ist der Geldwert der Nutzung zu bestimmen (B Analogieschluss via Wohnungsmietzins).

Kapitalisierung auf die voraussichtliche Leistungsdauer:

  • auf Lebenszeit (= mittlere Lebenserwartung).

Herabsetzungsmodi

Der Pflichtteilserbe kann zur Wiederherstellung seines Pflichtteils verlangen:

  • Verhältnismässige Herabsetzung von Nutzniessung oder Renten.
  • Ablösung von Nutzniessung oder Renten gegen Überlassung des Wertes der disponiblen Quote in Geld.

Verkürzung der Leistungsdauer als Herabsetzungsmittel:

Notwendigkeit der Zustimmung aller Beteiligten (einvernehmliche Regelung).

Wahlrecht

Der Pflichtteilserbe kann sein Wahlrecht ausüben:

  • Form: formfrei
  • Empfangsbedürftigkeit der Wahlerklärung: Mitteilung an den Bedachten.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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