LAWINFO

Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

QR Code

Herabsetzung und Versicherungsansprüche

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 529 befasst sich mit den beim Tode des Erblassers fällig werdenden Versicherungsansprüchen, welche zugunsten eines Dritten begründet oder lebzeitig unentgeltlich auf einen Dritten übertragen wurden.

Herabsetzung

Liegt ein Herabsetzungstatbestand vor, ist die betreffende Versicherung bei der Berechnung der verfügbaren Quote mit dem Rückkaufswert im Todeszeitpunkt des Erblassers zum Nachlass hinzurechnen.

Massgebend ist also der Rückkaufswert (und nicht die Versicherungssumme), auch für sog. „gemischte Versicherungen“.

Kapitalleistungen aus Versicherungen, über die der Erblasser weder lebzeitig (Begünstigungsklausel oder Zession) noch von Todes wegen verfügt hat, fallen in den Nachlass.

Rangfolge der Herabsetzung

  • Versicherungsansprüche als Zuwendung unter Lebenden
    • Abtretung nach VVG 73 = lebzeitige Zuwendung
    • Begünstigung nach VVG 76 = lebzeitige Zuwendung (umstritten)
  • Versicherungsansprüche als Verfügung unter Lebenden
    • Fest auf den Todesfall des Erblassers abgeschlossene Versicherung (im Gegensatz zur Erlebensfallversicherung):
      • Vermächtnis der Versicherungssumme, mittels Verfügung von Todes wegen.
      • Begünstigungsklausel nach VVG 76.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.