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Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

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Herabsetzung vs. Pflichtteilserben

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anwendungsbereich

ZGB 523 findet

  • Anwendung auf Zuwendungen von Todes wegen an mehrere pflichtteilsberechtigte Erben, durch die entweder eine oder mehrere Pflichtteilsverletzungen bewirkt werden.
  • keine Anwendung auf Zuwendungen unter Lebenden.

Herabsetzungsmodi

Die Herabsetzung erfolgt – eine anderslautende Herabsetzungsordnung des Erblassers vorbehalten – mit folgendem Modus:

  • Herabsetzung einer Begünstigung eines Pflichtteilserben erfolgt nur im Mehrbetrag der Zuwendung über den Pflichtteil hinaus.
  • Herabsetzung der Zuwendung von Todes wegen für alle Pflichtteilsberechtigten im gleichen Verhältnis.
  • Herabsetzung eines Nutzniessungsanspruchs zugunsten des überlebenden Ehegatten.
    • Wert wie wenn der überlebende Ehegatte Eigentum gewählt hätte.
  • Herabsetzung der Zuwendungen von Todes wegen an Pflichtteilserben und nicht pflichtteilsgeschützte Erben (eingesetzte Erben).
    • Kombination obiger Grundsätze von ZGB 523 und jener von ZGB 525:
      • Pflichtteilserbe
        • Herabsetzung nur bezüglich des den Pflichtteil übersteigenden Teils.
      • Eingesetzter Erbe
        • Herabsetzung bezogen auf die ganze Zuwendung.

Dispositives Recht

  • Gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung ist ZGB 523 sog. dispositives Recht.
  • Der Erblasser kann daher
    • einen Pflichtteilsberechtigten von der Herabsetzung dispensieren
    • – vorbehältlich der Wahrung der Pflichtteile – eine andere als die proportionale Herabsetzung anordnen
    • – vorbehältlich der Wahrung der Pflichtteile – Dritte nicht nach ZGB 525 behandeln.

Herabsetzungsberechnung

Die Herabsetzungsformel präsentiert sich – eine anderslautende Herabsetzungsordnung des Erblassers vorbehalten – wie folgt:

  • Kürzel
    • GZ = Gesamt-Zuwendung über den Pflichtteil hinaus
    • EZ = Einzel-Zuwendung über den Pflichtteil hinaus
    • THB = Totaler Herabsetzungsbetrag
    • EHB = Einzel-Herabsetzungsbetrag
  • Formel
    • GZ : EZ = THB : EHB oder
    • EHB = (EZ x THB) : GZ.

Änderung der Herabsetzungsreihenfolge

Der Erblasser kann eine andere Herabsetzungsreihenfolge anordnen.

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