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Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

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Herabsetzungseinrede

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der zurückgesetzte Pflichtteilserbe kann die Herabsetzung jederzeit einredeweise geltend machen. Das Einrederecht verwirkt nicht.

Der Pflichtteilserbe wird sich für die Herabsetzungseinrede entscheiden, wenn

  • er Besitzer eines Nachlassgegenstandes ist.
  • er von anderen Pflichtteilserben, die ihrerseits durch Erblasserdispositionen pflichtteils-verletzend begünstigt wurden, eingeklagt ist.

Weiterführende Informationen

» Zivilprozess in der Schweiz

» Erbteilung

» Erbteilungsklage

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