Erbrechtliches Instrument für die Pflichtteilserben zur Wahrung ihrer Rechte
Herabsetzungsregeln
- bewirken ein Gestaltungsrecht der in ihren Rechten verletzten Pflichtteilserben
- sind dispositiver Natur
- lassen den Verzicht auf die Geltendmachung der Herabsetzung zu
- müssen von den Gerichten nur auf Antrag und nicht von Amtes wegen beachtet werden.